Das Header-Bild zeigt eine Gruppe von Bundespolizisten in Uniform. Text auf dem Bild:

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen

Zeig uns, was du draufhast

Du gehst offen auf Menschen zu und arbeitest am liebsten im Team? Du bist flexibel und hast kein Problem damit, für deine neue Aufgabe in eine andere Stadt zu ziehen? Perfekt: Mach jetzt den ersten Schritt und finde heraus, welche Stärken und Voraussetzungen du als Anwärterin oder Anwärter im Polizeivollzugsdienst auf jeden Fall mitbringen solltest.

Sieben Voraussetzungen, die du erfüllen musst:

  • Du hast die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Werte, für die du jederzeit eintrittst.

  • Du bist gesundheitlich topfit.

  • Du hast den Führerschein der Klasse B – oder machst ihn bis zum Abschluss deiner Ausbildung oder deines Grundstudiums.

  • Du hast keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. An anderen Stellen musst du sichtbare Tattoos abdecken, wenn sie nicht schon von deiner Dienstkleidung ganz verdeckt werden.

  • Du hast das deutsche Schwimmabzeichen in Bronze.

  • Du bist weder vorbestraft noch hoch verschuldet.

Was dich sonst noch auszeichnet:

  • Leistungsbereitschaft

  • Soziale Kompetenz

  • Flexibilität und Mobilität

  • Fitness

  • Demokratieverständnis

  • Physische und psychische Belastbarkeit

  • Teamfähigkeit

  • Zivilcourage

  • Entscheidungsvermögen

  • Gepflegtes Äußeres

Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst

Wenn du dich für eine zweieinhalbjährige Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst bewerben willst, solltest du:

  • … zwischen 16 und 27 Jahre alt sein. Ausnahmen sind möglich: Wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und mehr als drei Jahre Berufserfahrung mitbringst, darfst du höchstens 35 Jahre alt sein.

  • … bald deinen Realschulabschluss machen oder die mittlere Reife bereits in der Tasche haben. Ausnahme: Du hast zuerst die Hauptschule und danach eine mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen.

  • das Fach Deutsch mindestens “ausreichend”, das Fach Englisch mindestens “ausreichend” und das Fach Sport mindestens “befriedigend” abgeschlossen haben.

Wie läuft die Ausbildung ab? Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du hier:

Wenn du dich für den dreijährigen modularen Studiengang für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben willst, solltest du:

  • … höchstens 33 Jahre alt sein. Ausnahmen sind möglich: Wenn du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und mindestens drei Jahre Berufserfahrung mitbringst, kannst du bis zu 39 Jahre alt sein.

  • … bald dein Abitur oder Fachabitur machen oder deinen Abschluss bereits in der Tasche haben.

  • … das Fach Deutsch mindestens “ausreichend”, das Fach Englisch mindestens “ausreichend” und das Fach Sport mindestens “befriedigend” abgeschlossen haben und im Idealfall Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache haben.

Wie ist dein Studiengang aufgebaut? Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du hier:

Wenn Sie sich für den höheren Polizeivollzugsdienst bewerben möchten, sollten Sie:

  • … höchstens 33 Jahre alt sein.

  • … gut bis sehr gut Englisch können.

  • … offen auf Menschen zugehen können und sozial kompetent sein.

  • … einen Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom (univ.), Staatsexamen) mindestens mit der Note “gut” oder ein erstes juristisches Staatsexamen mindestens mit der Note “befriedigend” oder ein erstes und zweites juristisches Staatsexamen mit zusammen mindestens 13 Punkten besitzen.

  • … sicher auftreten und besonnene Entscheidungen treffen.

Für den höheren Polizeivollzugsdienst stellen wir nach Bedarf ein.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Stellenmarkt der Bundespolizei.