Mit Fokus und Präzision: Das Schießtraining bei der Bundespolizei
Training für den Ernstfall: Um auch in gefährlichen Situationen Bürgerinnen und Bürger sowie sich selbst schützen zu können, müssen Bundespolizistinnen und -polizisten fit im Umgang mit ihren Einsatzmitteln sein. In der Ausbildung zum mittleren und gehobenen Dienst werden Anwärterinnen und Anwärter deshalb in der Verwendung ihrer Dienstwaffe, ihres Einsatzschlagstockes und des Reizstoffsprühgerätes geschult. Sicherheit ist hierbei das A und O – nicht nur bei den Übungen selbst, sondern auch in der Vor- und Nachbereitung.
Wer glaubt am ersten Tag seiner Ausbildung bereits eine Waffe in der Hand halten zu können, der irrt sich. Denn noch bevor der erste Schuss fällt, müssen sich Anwärterinnen und Anwärter eine Menge theoretisches Wissen aneignen. Dabei lernen sie nicht nur, wie eine Dienstwaffe aufgebaut ist, funktioniert und bei Trockenübungen benutzt wird, sondern auch, welche rechtlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen sind. Da die Schusswaffe im absoluten Notfall eingesetzt wird, müssen die Beamtinnen und Beamten das erlernte Wissen schnell abrufen können und sich zu jedem Zeitpunkt über die Konsequenzen des Schusswaffengebrauchs bewusst sein. Hier heißt es also: Pauken, pauken, pauken und ganz viel üben.
Sitzt die Theorie, geht es nach ein paar Wochen auch schon zum praktischen Teil: Gestartet wird mit den sogenannten Trockenübungen, bei denen die Anwärterinnen und Anwärter Ausbildungspatronen erhalten. Mit ungeladenen Pistolen trainieren sie das Ziehen, Holstern und Sichern, bis die Bewegungen glatt laufen. Eine reibungslose Handhabung ist nämlich die Grundlage, um mit geladenen Einsatzmitteln trainieren zu dürfen. Bevor es dann mit dem eigentlichen Schießtraining losgeht, werden die Pistolen dahingehend überprüft, ob sich Patronen in ihnen befinden. Während der Übungen hat Sicherheit oberste Priorität, weshalb die Anwärterinnen und Anwärter mit Gehörschutz und schusssicheren Westen ausgestattet werden. Und weil die Patronenhülsen beim Schuss ausgeworfen werden, müssen alle Anwesenden eine Schießbrille aufsetzen. Die Bundespolizistinnen und -polizisten müssen in den unterschiedlichsten Situationen sicher reagieren können, weshalb das Schießen mit verschiedenen Positionen, Haltungen und Distanzen trainiert wird. Danach werden die Pistolen zerlegt, gereinigt und wieder sicher gelagert.
Nach Abschluss der Ausbildung müssen alle Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst die gleichen Kompetenzen im verantwortungsbewussten Umgang mit den Einsatzmitteln aufweisen. Aus diesem Grund gibt es zwischen den Ausbildungen zum mittleren und gehobenen Dienst im Bereich der Schießausbildung keine inhaltlichen Unterschiede. Wir sind froh, dass der Großteil aller Polizistinnen und Polizisten in ihrem gesamten Berufsleben keinen einzigen Schuss abfeuern müssen. Trotzdem ist es wichtig, dass sie im äußersten Notfall Menschenleben retten können.