Stellenmarkt der Bundespolizei
Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich Aus- und Fortbildung
Kurzinfo
Laufbahn:
gehobener Dienst
Besoldungsgruppe:
A 9g - 11 BBesO
Arbeitszeit:
Vollzeit / Teilzeit
Besoldung:
Gehalt ab 3.354 € brutto / Monat
Bewerbungsfrist:
13. Dezember 2024
Dienstbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anzahl der freien Stellen:
1
Einstiegsqualifikation:
Vorbereitungsdienst
Behörde:
Bundespolizeidirektion BerlinSachbereich 36 - Aus- und Fortbildung
Dienstort:
Kopernikusstraße 71-7515236 Frankfurt (Oder)
Job-ID:
2024-589
Tätigkeitsprofil
Sie wollen mit Ihrem Job mehr bewegen und Sicherheit gewährleisten? Dann werden Sie ein Teil unseres Teams. Wir suchen für die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der dienststelleninternen Fortbildung, einschließlich der Planung, Nachweisführung und Auswertung über IT-gestützte Anwendungen, die Koordination und Steuerung der Zusammenarbeit mit Standortverwaltung, die Bearbeitung von Vertragsangelegenheiten für alle Trainingsobjekte in den Bereichen der Bundespolizeiinspektionen Angermünde, Frankfurt/Oder, Forst und für die Fortbildungsstätte Frankfurt/Oder, die redaktionelle Bearbeitung von Intranetbeiträgen, Multiplikatortätigkeiten für Stabsmitarbeiter in den Anwendungssystemen Microsoft Word, Microsoft Excel und Microsoft PowerPoint sowie für Einweisung neuer Stabsmitarbeitender in die Schriftgutverwaltung der Bundespolizei, die Geschäftsverteilung und den Einheitsaktenplan, Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter/e der Fortbildungsstätte Frankfurt/Oder und deren Trainingseinrichtungen sowie die Systemadministration der IT-gestützten Aus-und Fortbildungsplanung (ITAF)
eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d).
Anforderungsprofil
Formale Anforderungen:
Die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst und die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten sind erfolgt. Es kommen ausschließlich Bewerber (w/m/d) in Betracht, die sich in einem Statusamt der Besoldungsgruppen A 9g bis A 11 BBesO befinden.
Auf die Höchstaltersgrenzen bei der Versetzung in den Bundesdienst gemäß § 48 Bundeshaushaltsordnung wird hingewiesen.
Ihr Profil:
- Sie erledigen die anfallenden Aufgaben ohne Anleitung und Arbeitsanweisungen.
- Sie verfügen über ein hohes Maß an Organisationskompetenz.
- Sie arbeiten sorgfältig und berücksichtigen alle wesentlichen Einzelheiten.
- Sie verhalten sich berechenbar, loyal und gewissenhaft.
- Wir erwarten eine adressaten- und dienstleistungsorientierte Arbeitsweise.
Was wir bieten
Sicherheit lohnt sich! - Beamtinnen und Beamte (w/m/d) der Bundespolizei erhalten gemäß Anlage I, Gliederungsziffer 15 des Bundesbesoldungsgesetzes eine Stellenzulage.
Work-Life-Balance - Diese beinhaltet: 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Teilzeit in verschiedenen Modellen.
Gute Qualifikationen sichern den Arbeitserfolg - Daher bieten wir Ihnen individuelle sowie bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Der Schutz von Umwelt und Klima ist uns wichtig! - Für Ihren Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten wir Ihnen das "DeutschlandJobTicket" und übernehmen einen Teil der Kosten für Sie.
Hinweise
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Die Bundespolizei setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden Menschen mit einer Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gegebenheiten vor Ort eröffnen nur eine eingeschränkte Barrierefreiheit.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen.
Alles aus einem Topf! - In der Bundespolizei wird die sog. "haushaltsrechtliche Topfwirtschaft" praktiziert. Dabei belässt die Ernennungsbehörde unter Verzicht auf eine feste Zuordnung zu bestimmten Dienstposten die vom Haushaltsgesetzgeber im Stellenplan für diese zur Verfügung gestellten Planstellen in einem "Topf" und greift nur von Fall zu Fall auf sie zu, soweit er Beförderungen vornehmen will. Die Übertragung des Dienstpostens ist daher nicht automatisch mit einer Beförderung in ein höheres Amt verknüpft, sobald eine Mindesterprobungszeit verstrichen ist und die Eignung nachgewiesen wurde. Vielmehr erfolgt eine weitere "Bestenauslese" innerhalb der Vergleichsgruppe und anhand eines Vergleich der in Beurteilungen niedergelegten Prädikate.
Die dauerhafte Übertragung des Dienstpostens setzt eine erfolgreiche Erprobung voraus.