Stellenmarkt der Bundespolizei
Sachbearbeiter (m/w/d) Luftsicherheitskontrolltechnik
Kurzinfo
Laufbahn:
gehobener Dienst
Besoldungsgruppe:
A 10 - 12 BBesO
Arbeitszeit:
Vollzeit / Teilzeit
Besoldung:
Gehalt ab 3.575 € brutto / Monat
Bewerbungsfrist:
3. Januar 2025
Dienstbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anzahl der freien Stellen:
1
Einstiegsqualifikation:
Bachelor
Behörde:
Bundespolizeidirektion BerlinSachbereich 22 - Polizeitechnik und allg. Verwaltungsausstattung
Dienstort:
Schnellerstraße 139A/140 12439 Berlin
Job-ID:
2024-715
Tätigkeitsprofil
Sie wollen mit Ihrem Job mehr bewegen und Sicherheit gewährleisten? Dann werden Sie ein Teil unseres Teams.
Als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter bei der Bundespolizei bearbeiten Sie selbständig Aufgaben in einem spezialisierten Tätigkeitsbereich. Sie treffen Entscheidungen unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen und übernehmen die Verantwortung für die Ihnen zugeordneten Aufgabenbereiche.
Wir suchen für die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Luftsicherheitskontrolltechnik, das Zulassungsverfahren (Prüfung, Durchführung der Tests & Erstellen von Zulassungsbescheiden) verschiedener Gerätekategorien, die Überwachung von Luftsicherheitskontrolltechnik (Durchführung von Routinetests, Überwachung von Funktionstests des Flughafenbetreibers, allgemeine Dienst- und Fachaufsichten Luftsicherheitstechnik, die Prüfung, Begleitung & Überwachung von Tests, Evaluierungen und Erprobungen, die technische Beratung des Betreibers bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Luftsicherheitstechnik, Teilnahme & Begleitung an Inspektionen bzw. Sicherheitsaudits gemäß nationales Qualitätsprogramm, die Haushaltsplanung, Bedarfserhebung in der Technischen Qualitätssicherung, sowie die Prüfung der Luftsicherheitsgebühren auf Rechtmäßigkeit
eine(n) Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d).
Anforderungsprofil
Formale Anforderungen:
Es kommen ausschließlich Bewerber (m/w/d) in Betracht, die ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem für die Tätigkeit geeigneten Studiengang mit technischem Schwerpunkt nachweisen können.
Bewerber (m/w/d) mit dem Nachweis eines Abschlusses im o. g. Sinne werden vorrangig berücksichtigt, wenn sie zusätzlich die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst sowie eine Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten in einem Statusamt der Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 BBesO nachweisen können.
Sollten hier keine Bewerbungen eingehen, kommen nachrangig (Tarif-)Beschäftigte (m/w/d) des Öffentlichen Dienstes bzw. Bewerber (m/w/d) in Betracht, die die o. g. Voraussetzungen des Abschlusses in einem für die Tätigkeit geeigneten Studiengang mit technischem Schwerpunkt erfüllen und eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten in einem Tätigkeitsfeld, welches dem o. g. Abschluss entspricht, nachweisen können. Nachrangig werden Bewerber (m/w/d) berücksichtigt, die über keine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von einem Jahr und sechs Monaten verfügen.
Es ist beabsichtigt, Bewerber (m/w/d), die sich nicht in einem Beamtenverhältnis befinden, unter Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienstes zu ernennen.
Auf die Höchstaltersgrenzen bei der Versetzung in den Bundesdienst gemäß § 48 Bundeshaushaltsordnung wird hingewiesen.
Ihr Profil:
Sie erledigen die anfallenden Aufgaben ohne Anleitung und Arbeitsanweisungen.
Sie verfügen über ein hohes Maß an Organisationskompetenz.
Sie haben die Fähigkeit, komplizierte Sachverhalte in Wort und Schrift klar und verständlich auszudrücken.
Sie erkennen Sachverhalte und Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung, analysieren diese und entwickeln praxisgerechte Lösungen.
Sie arbeiten sorgfältig und berücksichtigen alle wesentlichen Einzelheiten.
Sie besitzen das physische und psychische Vermögen und die Bereitschaft, eine durch großen Arbeitsanfall, wechselnde Arbeitsinhalte und Zeitdruck oder sonstige Schwierigkeiten geprägte Arbeitssituationen auch über einen längeren Zeitraum hinweg zu bewältigen.
Sie sind bereit, an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Was wir bieten
Sicherheit lohnt sich! - Beamtinnen und Beamte (w/m/d) der Bundespolizei erhalten gemäß Anlage I, Gliederungsziffer 15 des Bundesbesoldungsgesetzes eine Stellenzulage.
Work-Life-Balance - Diese beinhaltet: 30 Tage Urlaub, Gewährung von Gleittagen, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Teilzeit in verschiedenen Modellen. Mobiles Arbeiten und Telearbeit sind grundsätzlich möglich.
Gute Qualifikationen sichern den Arbeitserfolg - Daher bieten wir Ihnen individuelle sowie bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Der Schutz von Umwelt und Klima ist uns wichtig! - Für Ihren Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten wir Ihnen das "DeutschlandJobTicket" und übernehmen einen Teil der Kosten für Sie.
Hinweise
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Die Bundespolizei setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden Menschen mit einer Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen.
- Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte
- ein Motivationsschreiben,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- Ihr Schulabschlusszeugnis,
- den Nachweis des an einer Hochschule erworbenen oder gleichwertigen Abschlusses oder Vorbereitungsdienstes,
- den Nachweis der letzten Ernennung, eine aktuelle Beurteilung (nicht älter als drei Jahre) bzw. ein Arbeitszeugnis und
- ggf. den Nachweis der einschlägigen hauptberuflichen Tätigkeit
bei.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden. Diese Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegen. Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.kmk.org/zab.