Stellenmarkt der Bundespolizei
Kraftfahrerin/Kraftfahrer (m/w/d)
Kurzinfo
Arbeitszeit:
Vollzeit / Teilzeit
Laufbahn Tarif:
Beschäftigte vergleichbar mittlerer Dienst
Entgeltgruppe:
EG 5 TVöD Bund
Entgelt:
Gehalt ab 3.020 € brutto / Monat
Bewerbungsfrist:
22. September 2024
Dienstbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Befristung:
befristet - 31.05.2026
Anzahl der freien Stellen:
1
Einstiegsqualifikation:
Berufsausbildung
Behörde:
BundespolizeiakademieBundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Eschwege
Dienstort:
Langemarckstraße 4137269 Eschwege
Job-ID:
2024-545
Tätigkeitsprofil
Sie wollen mit Ihrem Job mehr bewegen und Sicherheit gewährleisten? Als große Sicherheitsbehörde bieten wir Ihnen dafür alle Chancen und Möglichkeiten, denn bei uns wirken Sie aktiv an der deutschen Sicherheitsarchitektur mit.
Als Kraftfahrerin/Kraftfahrer ist der Transport von Personen und Gegenständen Ihr tägliches Tun. Auch die Vor- und Nachbereitung der Fahrten sowie die Pflege der Dienstfahrzeuge gehört zu Ihren Aufgaben.
Anforderungsprofil
- Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klassen B, C, CE und D
- Bereitschaft zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung gemäß den dienstlichen Erfordernissen
- Optimalerweise verfügen Sie über eine Ausbildung zur Berufskraftfahrerin/zum Berufskraftfahrer
Was wir bieten
Ihre Arbeitsleistung wird belohnt - Tarifbeschäftigten zahlen wir gemäß tariflicher Bestimmungen eine Jahressonderzahlung.
Gute Qualifikationen sichern den Arbeitserfolg - Daher bieten wir Ihnen individuelle sowie bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Hinweise
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.
Die Bundespolizei setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden Menschen mit einer Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.